Familiengericht
Familiengerichte sind insbesondere zuständig für:
-Ehescheidungen /Scheidungssachen
-Ehegattenunterhalt (Unterhalt des Ehegatten/ gesondert
für die Zeit der Trennung und die Zeit nach Scheidung)
-Kindesunterhalt (Unterhalt für die Kinder wird
für ehelich geborene und nicht eheliche Kinder gleich
geschuldet)
-Sorgerechtsstreitigkeiten Verfahren betreffend die
elterliche Sorge für Kinder (hierzu gehören die
Regelung der elterlichen Sorge als ganzes oder in Teilbereichen
wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge/
Sorgerecht)
-Umgangsrecht; Verfahren betreffend den Umgang mit
Kindern (umgangsberechtigt sind in jedem Fall die Eltern,
aber auch Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Ehegatten
eines Elternteils und Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen/Umgangsrechtt)
-Kindesherausgabe
-Verfahren auf Regelung der Rechtsverhältnisse
an der ehelichen Wohnung und des Hausrates
-Kindschaftssachen, d.h. Verfahren auf Feststellung/Anfechtung
der Vaterschaft
Familiengericht*
Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes
(GVG) eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung
von Familiensachen zuständig ist.
Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet
immer ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne
dass Laienrichter (Schöffen) beteiligt wären.
Mit Ausnahme von Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über
den Zugewinnausgleich sind alle Verhandlungen nicht öffentlich.
Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit
zugelassen werden.
Rechtsmittelgericht ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts,
der als Senat für Familiensachen oder Familiensenat bezeichnet
wird.
Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts
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In den meisten Fällen kann Ihnen
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und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Familiengericht"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
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