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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, an der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes orientieren. Diese Unterhaltstabelle ist lediglich eine Richtlinie und kein bindendes Gesetz, je nach den Umständen des Einzelfalles kann der berechnete Unterhalt von den Unterhaltssätzen der Tabelle abweichen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen fortgeschrieben und aktualisiert.

Die nächste Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle findet am 01.07.2005 statt.


Presse-Stimmen:

Bild schreibt, Scheidungs-Väter und Geschiedene müssten ab 1. Juli noch mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, die beim früheren Ehepartner leben – im Schnitt 2,5 % mehr! >>>weiter

Der Tagesspiegel berichtet, nach dem neuen Unterhaltsrecht würden geschiedene Frauen deutlich schlechter gestellt. (...)Welche Folgen die Reform haben wird, ließe sich aber nur schwer abschätzen, weil jeder Einzelfall verschieden bewertet werden kann und vor den Gerichten auch sehr unterschiedlich bewertet wird. >>>weiter


Inwiefern die Änderungen und Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle sich auf Ihre Unterhaltssituation auswirken, können Sie anhand der Unterhaltstabellen auf dieser Website nachschauen.

Sollten weitere Sie Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt telefonisch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

Rechtsberatung und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt


 
:: Information:
- Düsseldorfer Tabelle 2003
- Düsseldorfer Tabelle 2005
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- Fragen zur Unterhaltsberechnung
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- Urteile zum Kindesunterhalt
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