Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle,
an der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes
orientieren. Diese Unterhaltstabelle ist lediglich eine Richtlinie
und kein bindendes Gesetz, je nach den Umständen des
Einzelfalles kann der berechnete Unterhalt von den Unterhaltssätzen
der Tabelle abweichen.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt
vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht
Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen
fortgeschrieben und aktualisiert.
Die nächste Aktualisierung der Düsseldorfer
Tabelle findet am 01.07.2005 statt.
Presse-Stimmen:
Bild schreibt, Scheidungs-Väter und Geschiedene
müssten ab 1. Juli noch mehr Unterhalt für ihre
Kinder bezahlen, die beim früheren Ehepartner leben –
im Schnitt 2,5 % mehr! >>>weiter
Der Tagesspiegel berichtet, nach dem neuen Unterhaltsrecht
würden geschiedene Frauen deutlich schlechter gestellt.
(...)Welche Folgen die Reform haben wird, ließe sich
aber nur schwer abschätzen, weil jeder Einzelfall verschieden
bewertet werden kann und vor den Gerichten auch sehr unterschiedlich
bewertet wird. >>>weiter
Inwiefern die Änderungen und Aktualisierungen der Düsseldorfer
Tabelle sich auf Ihre Unterhaltssituation auswirken, können
Sie anhand der Unterhaltstabellen auf dieser Website nachschauen.
Sollten weitere Sie Fragen zur Berechnung des Unterhalts und
zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich
hier direkt telefonisch
von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen kann Ihnen
der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären,
und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:
Rechtsberatung
und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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