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Düsseldorfer Tabelle

Rechtsberatung: Unterhalt


Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, an der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes orientieren. Diese Unterhaltstabelle ist lediglich eine Richtlinie und kein bindendes Gesetz; je nach den Umständen des Einzelfalles kann der berechnete Unterhalt von den Unterhaltssätzen der Tabelle abweichen.

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle fand am 01.07.2005 statt.
Die Höhe Ihrer Unterhaltszahlung/ Unterhaltsansprüche kann sich in den einzelnen Altersstufen und Einkommensgruppen nach den Umständen des Falles erhöht oder verringert haben.

 
Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2003 sowie
die neue Düsseldorfer Tabelle, die am 01. Juli 2005 in Kraft trat.
 
 

Sollten weitere Sie Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt


 
:: Information:
- Düsseldorfer Tabelle 2003
- Düsseldorfer Tabelle 2005
- Berliner Tabelle
- Rechtsbegriffe
- Fragen zur Unterhaltsberechnung
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- Urteile zum Kindesunterhalt
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Düsseldorfer Tabelle 2005