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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt

Ab 01. Juli 2005 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. In dieser Unterhaltstabelle, an der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes orientieren, sind Richtwerte für die Unterhaltspflicht gegenüber einem Elternteil mit zwei Kindern aufgeführt.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen fortgeschrieben und aktualisiert.


Zur Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle schrieb die Bildzeitung am 19.05.2005, Scheidungs-Väter und
Geschiedene müssten ab 1. Juli noch mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, die beim früheren Ehepartner leben – im Schnitt 2,5 % mehr!
Das gehe aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor. Demnach seien in Westdeutschland je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen 204 und 670 Euro pro Kind und Monat fällig.
Beispielsweise müssten Väter mit bis zu 1300 Euro netto im Monat für ein Kind von bis zu fünf Jahren 204 Euro Unterhalt zahlen. Für sechs- bis elfjährige Kinder seien es 247 Euro, für 12- bis 17jährige 291 Euro, für über 18jährige 335 Euro.
Gleichzeitig dürften unterhaltspflichtige Berufstätige 6 % mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt behalten: laut neuer Tabelle 890 Euro.

Quelle:www.bild.de


Inwiefern die Änderungen und Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle sich auf Ihre Unterhaltssituation auswirken, können Sie anhand der Unterhaltstabellen auf dieser Website nachschauen.

Sollten weitere Sie Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt telefonisch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:



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