Ab 01. Juli 2005 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
In dieser Unterhaltstabelle, an der sich die Gerichte bei
der Berechnung des Unterhaltes orientieren, sind Richtwerte
für die Unterhaltspflicht gegenüber einem Elternteil
mit zwei Kindern aufgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt
vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht
Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen
fortgeschrieben und aktualisiert.
Zur Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle schrieb
die Bildzeitung am 19.05.2005, Scheidungs-Väter und
Geschiedene müssten ab 1. Juli noch mehr Unterhalt für
ihre Kinder bezahlen, die beim früheren Ehepartner leben
– im Schnitt 2,5 % mehr!
Das gehe aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor.
Demnach seien in Westdeutschland je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen
zwischen 204 und 670 Euro pro Kind und Monat fällig.
Beispielsweise müssten Väter mit bis zu 1300 Euro
netto im Monat für ein Kind von bis zu fünf Jahren
204 Euro Unterhalt zahlen. Für sechs- bis elfjährige
Kinder seien es 247 Euro, für 12- bis 17jährige
291 Euro, für über 18jährige 335 Euro.
Gleichzeitig dürften unterhaltspflichtige Berufstätige
6 % mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt behalten:
laut neuer Tabelle 890 Euro.
Quelle:www.bild.de
Inwiefern die Änderungen und Aktualisierungen der Düsseldorfer
Tabelle sich auf Ihre Unterhaltssituation auswirken, können
Sie anhand der Unterhaltstabellen auf dieser Website nachschauen.
Sollten weitere Sie Fragen zur Berechnung des Unterhalts und
zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich
hier direkt telefonisch
von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen kann Ihnen
der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären,
und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:
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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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