Betreuungsunterhalt*
Der Elternteil, der das Kind pflegt und erzieht, also tatsächlich
versorgt leistet durch diese Versorgung den sogenannten Betreuungsunterhalt
(oder auch Naturalunterhalt).
Der Betreuungsunterhalt umfasst die tägliche Betreuung
und Versorgung des unterhaltsberechtigten Kindes mit Essen,
Bekleidung, Wohnung, Unterricht, Pflege im Krankheitsfall etc.
Der nicht betreuende Elternteil muss Barunterhalt
leisten.
Der Barunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer
Tabelle berechnet. Aus dieser Unterhaltstabelle lässt
sich anhand der Einkommenstufe des unterhaltspflichtigen Elternteils
und dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes der vorraussichtlich
geschuldete Kindesunterhalt
berechnen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts
und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich
hier direkt von einem
Rechtsanwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen kann Ihnen
der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären
und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:
Rechtsberatung
und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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*Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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