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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt

Betreuungsunterhalt*

Der Elternteil, der das Kind pflegt und erzieht, also tatsächlich versorgt leistet durch diese Versorgung den sogenannten Betreuungsunterhalt (oder auch Naturalunterhalt).
Der Betreuungsunterhalt umfasst die tägliche Betreuung und Versorgung des unterhaltsberechtigten Kindes mit Essen, Bekleidung, Wohnung, Unterricht, Pflege im Krankheitsfall etc.
Der nicht betreuende Elternteil muss Barunterhalt leisten.
Der Barunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Aus dieser Unterhaltstabelle lässt sich anhand der Einkommenstufe des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes der vorraussichtlich geschuldete Kindesunterhalt berechnen.


Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.



In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt



  *Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
:: Information:
- Düsseldorfer Tabelle 2003
- Düsseldorfer Tabelle 2005
- Berliner Tabelle
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- Urteile zum Kindesunterhalt
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