Düsseldorfer Tabelle*
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, an
der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes orientieren.
Diese Unterhaltstabelle ist lediglich eine Richtlinie und kein
bindendes Gesetz; je nach den Umständen des Einzelfalles
kann der berechnete Unterhalt von den Unterhaltssätzen
der Tabelle abweichen.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt
vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht
Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen
fortgeschrieben und aktualisiert.
Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer
Tabelle fand am 01.07.2005 statt.
Hier finden Sie die
Düsseldorfer Tabelle 2003 sowie
die neue Düsseldorfer
Tabelle, die am 01. Juli 2005 in Kraft trat.
Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts
und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich
hier direkt von einem
Rechtsanwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen kann Ihnen
der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären
und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:
Rechtsberatung
und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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*Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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