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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle*

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, an der sich die Gerichte bei der Berechnung des Unterhaltes orientieren. Diese Unterhaltstabelle ist lediglich eine Richtlinie und kein bindendes Gesetz; je nach den Umständen des Einzelfalles kann der berechnete Unterhalt von den Unterhaltssätzen der Tabelle abweichen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde ursprünglich entwickelt vom Landgericht Düsseldorf und und wird heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf fortgeführt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in gewissen Zeitabständen fortgeschrieben und aktualisiert.

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle fand am 01.07.2005 statt.



Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2003 sowie
die neue Düsseldorfer Tabelle, die am 01. Juli 2005 in Kraft trat.

Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

Rechtsberatung und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt



  *Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
:: Information:
- Düsseldorfer Tabelle 2003
- Düsseldorfer Tabelle 2005
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