Familiensachen
Familiensachen sind insbesondere:
- Ehesachen (Scheidung)
- Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für
ein Kind (Sorgerecht)
- Verfahren über die Regelung des Umgangs eines Elternteils
mit dem Kind (Umgangsrecht)
- Streitigkeiten, die gesetzliche Unterhaltsansprüche betreffen.
(Unterhaltspflicht, Unterhaltsrecht)
Für Familiensachen ist das Familiengericht
zuständig.
Familiensache*
Im deutschen Recht sind Familiensachen nach § 23b Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) bestimmte Verfahren, für deren Entscheidung die Familiengerichte
zuständig sind. Hierbei handelt es sich im wesentlichen
um
Ehesachen (Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung
einer Ehe) Verfahren, die die elterliche Sorge für ein
und den Umgang mit einem Kind sowie die Herausgabe eines Kindes,
für das die elterliche Sorge besteht, betreffen,
Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen,
Verfahren über den Versorgungsausgleich,
Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse
an der Ehewohnung und dem ehelichem Hausrat,
bestimmte Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz,
Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen
Güterrecht,
Kindschaftssachen (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung)
und
Lebenspartnerschaftssachen (Aufhebung, Unterhalt, Wohnung,
Hausrat).
Sollten Sie weitere Fragen zum Familienrecht oder zur Berechnung
des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können
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von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
In den meisten Fällen kann Ihnen
der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären
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Rechtsberatung
und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Familiensache"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
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