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Düsseldorfer Tabelle 2003*
Stand: 1. Juli 2003

A. Kindesunterhalt

B. Ehegattenunterhalt

C. Mangelfälle

D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

Anlage zu Teil A Anmerkung 10

Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB

Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes für das 1. bis 3. Kind von je 77 EURO:

Einkommens-
gruppe

0-5 Jahre

6-11 Jahre

12-17 Jahre

1=100 %

199-7=192

241-0=241

284-0=284

2=107 %

213-21=192

258-9=249

304-0=304

3=114 %

227-35=192

275-26=249

324-17=307

4=121 %

241-49=192

292-43=249

344-37=307

5=128 %

255-63=192

309-60=249

364-57=307

6=135 %

269-77=192

326-77=249

384-77=307


Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes für das 4. Kind und jedes weitere Kind von je 89,50 EURO:

Einkommens-
gruppe

0-5 Jahre

6-11 Jahre

12-17 Jahre

1=100 %

199-19,50=
179,50

241-4,50=
236,50

284-0=
284,00

2=107 %

213-33,50=
179,50

258-21,50=
236,50

304-9,50=
294,50

3=114 %

227-47,50=
179,50

275-38,50=
236,50

324-29,50=
294,50

4=121 %

241-61,50=
179,50

292-55,50=
236,50

344-49,50=
294,50

5=128 %

255-75,50=
179,50

309-72,50=
236,50

364-69,50=
294,50

6=135 %

269-89,50=
179,50

326 -89,50=
236,50

384-89,50=
294,50

Das anzurechnende Kindergeld kann auch nach folgender Formel berechnet werden:

Anrechnungsbetrag=1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe-Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages).

Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung.

Ab Einkommensgruppe 6 wird stets das Kindergeld zur Hälfte auf den sich aus der Tabelle ergebenden Unterhalt angerechnet (§ 1612 b Abs. 1 BGB).




Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt genau erklären und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

Rechtsberatung und Hilfe -
Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt


  *Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.  

  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
:: Information:
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